Wie mache ich eine Website barrierefrei? Wir erklären's:

Cross-Media-Marketing ist eine der effektivsten Strategien, um Ihre Zielgruppe über mehrere Kanäle hinweg zu erreichen. Durch die Verknüpfung digitaler und analoger Medien schaffen Sie eine einheitliche Botschaft, die nachhaltig wirkt. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Cross-Media-Kampagnen erfolgreich planen, umsetzen und optimieren.
Lesezeit: ca. 5 Minuten
barrierefreie Webseiten, Rechtssicher & besser auffindbar zugleich!

Inhalt

Die wichtigsten Punkte für eine barrierefreie Website:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG) ist schon am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Je länger Sie warten, umso höher ist Ihre Chance, abgemahnt zu werden. Folgend sind einige Fragen, mit denen Sie selber schnell checken können, ob Ihr derzeitiger Webauftritt tatsächlich barrierefrei ist:

 

  • Ist alles, auch auf dem Handy, gut lesbar?

    • Die mobile Variante kann man sich nicht sparen.

  • Nutzen Sie Kontraste & Farben richtig?

    • Hellgrauer Text auf weißem Hintergrund ist nicht zulässig.

  • Haben meine Bilder Alternativtexte hinterlegt?

    • wichtig für Screenreader-Nutzer

  • Ist Navigation und Orientierung einfach möglich?

    • Klingt selbstverständlich, aber schwierig umzusetzen

  • Ist meine Website (Verlinkung – /webdesign-augsburg/) auch vollumfänglich mit einer Tastatur navigierbar?

    • Betonung liegt auf: vollumfänglich

 

Wenn Sie diese Antworten nicht mit einem klaren „Ja“ beantworten können, sollten Sie noch einmal genau überlegen, wie diese Sachen umgesetzt sind. Oder Sie holen sich einen Profi an die Seite, dann müssen Sie sich nicht den Kopf zerbrechen.

Ihre Vorteile mit einer BSFG konformen Website

1. keine Abmahnungen

2. Sie haben eine gute Website (Verlinkung – /webdesign-augsburg/)

Klingt offensichtlich, aber die „Macht“ einer guten Website wird von manchen Leuten immer noch unterschätzt.

Ihre Website bildet immer einen zentralen Anhaltspunkt für alle möglichen Interessenten, Neukunden, Bewerber und Geschäftspartner. Egal welche Art von Werbung die Leute in die Finger bekommen, alles führt früher oder später auf Ihre Website.

Eine Website mit dem richtigen SEO und der richtigen Inhaltsgestaltung, führt unweigerlich zu mehr Anfragen. Und auch zu besseren Anfragen.

Warum?

Weil mit optimalem SEO mehr organischer Traffic auf Ihre Website kommt.
Und klare, zielgerichtete Inhalte sorgen für gut informierte Kunden mit gewecktem Kaufinteresse. Das gleiche gilt für motivierte Bewerber.

Zwar garantiert eine rechtskonforme, barrierefreie Website keine tatsächlich gute Website. Wenn Sie sich aber an den richtigen Dienstleister wenden, schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe.

Die möglichen Konsequenzen für alle ohne barrierefreie Website

Wer seine Website nach Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes nicht barrierefrei gestaltet, steht vor teils erheblichen Risiken für das gesamte Unternehmen. Die Palette der Folgen reicht von finanziellen Strafen bis hin zu geschäftsbedrohenden Maßnahmen der Behörden.

Die Marktüberwachungsstelle prüft gezielt, ob Websites gesetzeskonform barrierefrei bereitgestellt werden. Im Fall eines Verstoßes drohen Bußgelder, die im Einzelfall bis zu 100.000 Euro erreichen können – gerade bei wiederholten oder groben Verletzungen der Vorschriften. Doch bei weitem bleibt es nicht bei der Geldstrafe: Die zuständige Behörde kann zusätzlich auch anordnen, dass Ihr Online-Angebot ganz oder teilweise gesperrt wird, bis die gesetzlichen Anforderungen vollständig erfüllt sind. Für Unternehmen bedeutet das den plötzlichen Verlust aller digitalen Kontaktpunkte zu Kunden, Interessenten und potenziellen Bewerbern. Die Kosten für entgangene Anfragen, Aufträge und Bewerbungen sind oft bedeutend höher als die eigentliche Geldstrafe und können wirtschaftlich existenzbedrohend wirken. Wie groß der Schaden für Ihr Unternehmen tatsächlich ausfällt, können Sie selber grob überschlagen, günstig wird’s in keinem Fall.

Besonders brisant: Die Gefahr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen

Neben staatlichen Sanktionen drohen auch rechtliche Konsequenzen durch Mitbewerber. Da die Vorgaben des BFSG als sogenannte Marktverhaltensregeln gelten, können Wettbewerber Sie gezielt und kostenpflichtig abmahnen, wenn Sie gegen die Barrierefreiheitspflicht verstoßen. Solche Abmahnungen sind nicht nur teuer, sondern bringen juristischen Aufwand und meist sehr kurze Fristen zur Nachbesserung mit sich. Es gibt inzwischen spezialisierte Anwaltskanzleien, die systematisch Verstöße gegen die Barrierefreiheit suchen und gezielt massenhaft Abmahnungen verschicken. Die entstehenden Kosten für Anwalt, Vergleich und Nachbesserung summieren sich rasch auf einige Tausend Euro – und das selbst schon bei kleineren Verstößen. Spätestens dann ist der Schaden für Ihr Unternehmen nicht nur finanziell, sondern auch reputationsbezogen erheblich.

Ausnahmen für das Barriere­freiheits­stärkungsgesetz (BSFG)

Ausnahmen gibt es nur für Kleinstunternehmen.

Wenn Sie:

  • ausschließlich Dienstleistungen anbieten

  • weniger als 10 Mitarbeiter haben

  • weniger als 2 Millionen Jahresumsatz einfahren

 

alle anderen müssen sich dran halten.

Sie können Ihre Website kostenlos prüfen lassen mit WAVE

Fazit

Wer das BFSG ignoriert, riskiert nicht nur empfindliche Strafen, sondern auch den Verlust seines wichtigsten digitalen Kontaktpunkts. Eine barrierefreie Website ist Pflicht, zugleich aber auch Chance: Richtig umgesetzt verbessert sie Nutzerfreundlichkeit, SEO und Anfragequalität gleichzeitig. Wer jetzt handelt, vermeidet Abmahnungen und baut nebenbei eine Website, die wirklich funktioniert. Am sichersten und schnellsten geht das mit einem erfahrenen Partner an der Seite.

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